31.01.2012

1.4.2012: Beginn der Vorratsdatenspeicherung

Was speichert wer von wem und warum?

Mit 1. April 2012 tritt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich in Kraft. Viel wird darüber berichtet, Datenschützer sehen die Privatsphäre des Otto-Normal-Bürgers bedroht und kämpfen zumindest für eine umfassende Aufklärung zum Thema. Was wird eigentlich von wem warum gespeichert?

Am 29. April 2011 beschloss der Nationalrat auf Druck der EU das „Bundesgesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes 2003 (pdf: TKG 2003)“. Dieses sieht vor, dass zukünftig die österreichischen Netzbetreiber Telefon- und Internetverbindungsdaten der User sechs Monate lang speichern müssen. Die Daten werden von JEDEM User verdachtsunabhängig ein halbes Jahr gespeichert und dann erst gelöscht. Sollte der Verdacht einer Straftat im Raume stehen, dann müssen diese Daten auf richterliche Anordnung den jeweiligen Ermittlungsbehörden zugespielt werden. Zudem können die Stammdaten (personenbezogene Daten) auch von der Staatsanwaltschaft und Gerichten angefordert werden, um einen Blick auf das Kommunikationsverhalten der Bürger zu werfen. Dabei sollen sämtliche Datenabfragen lückenlos protokoliert werden und das Justizministerium muss dem Nationalrat regalmäßig über diese Abfragen Rede und Antwort stehen.

Vorratsdatenspeicherung - Widerstand hat sich formiert

Doch widerstandslos lassen sich die Bürger nicht vom Staate Österreich und der EU bei ihrem Kommunikationsverhalten über die Schulter schauen. Die BürgerinitiativeStoppt die Vorratsdatenspeicherung“ des Arbeitskreises Vorrat richtet sich gegen die  „EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung" (2006/24/EG). Der Arbeitskreis sieht in diesem Gesetz einen massiven Eingriff in die Grundrechte und Privatsphäre der Bürger und möchte daher die Vorratsdatenspeicherung komplett kippen. Sie fordert in ihrer Petition das heimische Parlament auf, die Regierung mit der Intervention beim EU-Ministerrat gegen dieses Gesetz zu beauftragen. Bisher (Stand 31. Jänner 2012) haben über 45.000 Personen diese Petition unterschrieben.

Unterstützt wird die Initiative unter anderem von zahlreichen Datenschutzvereinen, dem Ludwig-Boltzmann-Institut und den Grünen.

Zweifel an der Notwendigkeit der VDS

Ein Gutachten (pdf) des Max Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht, das dem Chaos Computer Club zugespielt wurde, zieht die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung massiv in Zweifel. Dem Gutachten zufolge führt die Speicherung der Userdaten zu keiner höheren Aufklärungsquote bei Straftaten. In Deutschland war ja die Vorratsdatenspeicherung mit 2. März 2010 durch das Verfassungsgericht aufgehoben worden. Befürworter der VDS sahen darin das Aufklaffen einer ernst zu nehmenden „Schutzlücke“ in der Bekämpfung der Kriminalität, vor allem auf dem Sektor des Terrorismus. Auch dieser Befürchtung widerspricht das Gutachten des MPI. Somit ist die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer massenhaften Speicherung von Userdaten in höchstem Maße anzuzweifeln.

Fazit

Man darf gespannt sein, wie weit sich die österreichische Regierung und in weiterer Folge die EU von solchen Initiativen und Statistiken von der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung abbringen lassen.

Vor allem ist es verwunderlich, dass Österreich nun auf die Einführung der VDS beharrt, wo man diese in Deutschland vor zwei Jahren wieder gecancelt hatte. Hier wäre eine saubere, der bürgerlichen Privatsphäre gerecht werdende Lösung auf europaweiter Ebene nur zu begrüßen.

Wenn Sie die Bürgerinitiative „Stoppt die Vorratsdatenspeicherungunterstützen wollen, dann finden Sie hier die Möglichkeit dazu: www.parlament.gv.at

 

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