01.06.2011Facebook: Neuerungen bei Promotion-Richtlinien
Update zu den Richtlinien für Gewinnspiele, Verlosungen & Co
Mitte Mai hat Facebook die Richtlinien für Promotions geändert und teilweise deutlich verschärft. In den überarbeiteten Regeln wird die Eigenverantwortung eines jeden Nutzers sowie die grundsätzliche Distanzierung Facebooks von nutzerspezifischen Werbe-Aktivitäten besonders betont. Was Sie bei Facebook Gewinnspielen beachten müssen.
Gemäß Facebook gelten diese Guidelines für alle Promotionsvorhaben, bei denen ein materieller Gewinn erzielt werden kann.
Die Gewinnspiel-Guidelines ergänzen die (ohnehin vorausgesetzte) Einhaltung der Erklärung der Rechte und Pflichten, der Werberichtlinien, der Plattform-Richtlinien sowie aller anderen relevanten Facebook-Richtlinien:
- Promo-Aktivitäten dürfen nur über die Anwendungsebene gestartet werden, die allgemeinen Funktionalitäten wie Pinnwand, Diskussion, Fotos, usw. dürfen nicht für ein Gewinnspiel oder einen Wettbewerb genutzt werden.
- Gewinn-Benachrichtigungen sind in der Facebook-Standardansicht weiterhin nicht erlaubt, aber es kann ein Hinweis mit Link auf die für die Durchführung des Gewinnspiels notwendige Applikation gepostet werden. Bedeutet jedoch auch, dass bei jeder Teilnahme Kontaktdaten abgefragt werden müssen, um Gewinner benachrichtigen zu können.
- Die Teilnahme an einem Preisausschreiben, einer Verlosung usw. darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein Nutzer bestimmte Handlungen über Facebook-Funktionen durchführt (z.B. Foto kommentieren).
- Keine Facebook-Funktion (z.B. „Gefällt mir“-Button) darf als Mittel zur Abstimmung benutzt werden.
- Facebook bzw. die Marke Facebook darf in keiner Art und Weise im Zuge der Promotion genannt oder benutzt werden.
Facebook straft Nichteinhaltung durchaus ab
Inwieweit Facebook bei der kontinuierlich steigenden Nutzeranzahl (Stand Mai 2011: Ö: 2,5 Mio Nutzer, D: 18,7 Mio Nutzer) die Einhaltung aller Richtlinien prüfen und kontrollieren kann, sei grundsätzlich dahingestellt. Nach Aussage der Experten von allfacebook.de aber durchforsten mittlerweile voll- und halbautomatisierte Algorithmen Facebook-Profile nach möglicherweise verdächtigem Nutzerverhalten (Menge an Interaktionen, Bewertungen, „Gefällt mir“-Klicks, etc.). Bei groben Auffälligkeiten werden Verwarn-Mails verschickt. Accounts sollen sogar schon unangemeldet gelöscht worden sein. Ein Blick auf die Richtlinien oder gar eine fachmännische Beratung vor Start eines Facebook-Gewinnspiels schützt in jedem Fall vor unangenehmen rechtlichen Überraschungen.
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