01.11.2012

Keine Facebook-Fanseite ohne Impressum

Wie, Was und Wo? Das müssen Sie beachten!

Die Abmahnungen aufgrund eines fehlenden Impressums oder kleinerer Unachtsamkeiten nehmen rapide zu. Zwar stellt sich bei einigen dieser Abmahungen die Frage, ob diese überhaupt zulässig sind (rechtlich gesehen kann keine Kanzlei eigenmächtig Abmahungen verschicken), allerdings sollte man dennoch kurz die eigene Fanseite überprüfen.

Kontrollieren Sie folgende Punkte, so sind Sie auf alle Fälle vor einer Abmahnung gefeit – egal ob die Abmahnung selbst unzulässig ist oder nicht.

Was muss wo vorhanden sein

2011 hat das Landgericht Aschaffenburg bestätigt, dass die Impressumspflicht auch für Facebook-Fanseiten gilt. Ein Impressum muss folgende Bedingungen erfüllen:

I. Einfach zu erkennen

Ein durchschnittlicher User muss sofort erkennen wo sich das Impressum befindet. Dabei sind neben "Impressum" auch die Bezeichnungen "Über uns" oder "Kontakt" denkbar. Das Problem dabei: Bei Facebook gibt es nur die Rubrik "Info" und unter dieser Bezeichnung kann ein durchschnittlicher User nicht erkennen, dass sich dahinter das Impressum verbirgt (so die Meinung des Gerichts).

Es gibt daher zwei Möglichkeiten, dass Impressum auf Facebook regelkonform zu präsentieren:


1. Möglichkeit: Info-Box  (die besser der beiden Möglichkeiten)

Fügen Sie den Link zum Impressum direkt in der Info-Box ein, achten Sie dabei darauf, dass der Link bzw. der Begriff "Impressum" auch sichtbar ist. Zusätzlich zum direkten Link auf die Website bzw. das Impressum, sollten Sie die Impressums-Angaben auch auf Facebook unter Info anführen. Dabei ist abermals zu beachten, dass der Begriff Impressum vor "Mehr anzeigen" angezeigt wird. Achtung: Sollten Sie als Kategorie "lokales Unternehmen" angegeben haben, ist es nicht möglich, das Impressum in der Info-Box anzuführen. In diesen Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie ändern die Kategorie oder entscheiden sich für die zweite Variante.

2. Möglichkeit: Impressum-App

Eine weitere Möglichkeit das Impressum auf Facebook anzuzeigen, ist über eine eigene App (mittlerweile gibt es zahlreiche – auch kostenlose – App-Anbieter). Hinweis: Auch wenn es schwer fällt, das Impressum muss in der ersten Reihe der Apps (also unter den ersten 4) angesiedelt werden. Muss ein User, um das Impressum zu finden, erst auf den Pfeil klicken, ist die Impressumspflicht bzw. der Punkt "Einfach zu erkennen" nicht erfüllt. Ein Manko hat diese Möglichkeit allerdings: Eigene bzw. individuelle Apps – also auch ein Impressum-App – werden bisher in der mobilen Facebookversion nicht angezeigt. Die Info-Box-Variante ist somit zum jetzigen Zeitpunkt die beste Lösung.


II. Unmittelbar zu erreichen

Das Impressum muss von jeder Seite des Angebotes mit 2-Klicks erreichbar sein. Beachten Sie daher besonders darauf, dass wenn Sie über die Fanseite auf das Impressum linken, auch direkt den Link der Impressumsseite verwenden (und nicht z.B. die URL der Startseite).

III. Eindeutig

Alle Impressumsangaben in Facebook müssen mit den Angaben auf der Website übereinstimmen (also GmbH auf der Website auch GbmH auf Facebook), dies sollte allerdings sowieso immer der Fall sein (egal, ob rechtlich vorgeschrieben oder nicht). Um sich zusätzlich abzusichern, ergänzen Sie im verlinkten Impressum z.B.: "Dieses Impressum gilt auch für die Facebookseite http://facebook.com/ihreFanseite".

IV. Ständig verfügbar

Das Impressum muss immer erreichbar sein, also auch dann wenn die Fanseite erst aufgebaut wird. Lange Rede kurzer Sinn, ein Impressum ist ein Muss auf jeder Facebook-Fanseite und die beste Lösung ist dieses bereits in der Info-Box anzuführen.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie uns oder nutzen Sie die Kommentarfunktion!

 

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