05.03.2012

Facebook Timeline - Coverbild & Urheberrecht

Nicht jedes Bild ist als Cover für die neue Timeline geeignet.

Ohne Frage, das Highlight der neuen Facebook-Timeline ist eindeutig das 850x315 Pixel große Coverbild. Dieses bietet Unternehmen neue kreative Präsentationsmöglichkeiten. Dazu nutzen viele Firmen, aber auch Privatpersonen Bilder aus Fotodatenbanken wie fotolia oder istockphoto. Auf den ersten Blick ist dagegen nichts einzuwenden.

Auf den zweiten Blick sieht es jedoch anders aus: Denn in den meisten Fällen sind die Nutzungsbedingungen von Fotodatenbanken und Facebook nicht miteinander vereinbar.

Das Problem

Der Grund, warum die meisten Bilder von Fotodatenbanken nicht für Facebook verwendet werden dürfen, ist der Punkt 2.1. der Facebook-Nutzungsbedingungen:

„... Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). ...“


In der Regel verbieten die Lizenzbedingungen der Fotodatenbank die Vergabe von Unterlizenzen an Dritte. Sprich, dem Käufer des Fotos ist es nicht erlaubt, die Nutzung des Fotos anderen Unternehmen oder Personen zu gestatten. Postet bzw. veröffentlicht man somit ein Foto auf Facebook, verstößt man gegen die Nutzungsbedingungen der Fotodatenbanken und damit gegen das Urheberrecht. Die möglichen Folgen: Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche.


Fotolia - Die Ausnahme?

Wer fotolia kennt, weiß das diese Plattform mit unterschiedlichen Lizenzen arbeitet. In unserem speziellen Fall ist besonders die Lizenz „X Erweitert“ bzw. deren Verwendungsmöglichkeiten interessant:

"... Produkte für den Weiterverkauf mit Bildern als primärem Verkaufsargument (Poster, Tapeten, Wandtattoos, Postkarten, Kalender, T-Shirts, etc.)
- Bilderpools in CMS bzw. Medienvorlagen, z.B. Web-Templates, Powerpoint, Web2-Print, Digital Signage, etc. ...“


Wenn man die gekauften Bilder in Form von Poster, usw. weiterverkaufen kann, sollte man die Bilder auch für Facebook verwenden können. Fehlanzeige, leider. Denn auch wenn man Produkte mit dem gekauften Bild vertreiben kann, so darf man dennoch nicht Dritte eine Nutzung (Unterlizenz) an dem Bild einräumen. Diese geht auch aus den Nutzungsbedingungen der erweiterten Lizenz eindeutig hervor.

„... es nicht zu Folgendem berechtigt ist:
(a) Unterlizenzierung, Verkauf, Abtretung oder Übertragung jeglicher Rechte aus diesem Vertrag. Verkauf, Lizenzierung oder Vertrieb des Werkes oder einer Bearbeitung des Werkes als Stand-Alone-Image-Datei (sofern dies die zulässige Verteilung an die Medien im ...“


Die Lösung

Die Lösung ist einfach, allerdings nicht unbedingt erfreulich. Bevor Sie ein Bild einer Fotodatenbank oder eines Fotografen in Facebook hochladen, lesen Sie vorab die jeweiligen Nutzungsbedingungen und überprüfen diese in Hinblick auf "Unterlizenz". Ist die Vergabe einer Unterlizenz nicht erlaubt, sollten Sie keinesfalls das gekaufte Bild unverändert im sozialen Netzwerk Facebook hochladen.

Doch die meisten Unternehmen nutzen die erworbenen Fotos, um ein eigenes Bild bzw. Composing zu erstellen. Sie fügen weitere Elemente wie Texte, Personen, Grafiken, etc. ein, dadurch entsteht ein anderes, neues Werk. Ist das so entstandene, neue Bild nicht mehr mit dem gekauften Bild vergleichbar, stellt sich die Frage, inwieweit die Nutzungsbedingungen immer noch gelten. Rechtlich gesehen sind in diesem Fall die Nutzungsbedingungen immer noch gültig. Allerdings sind sich die Fotodatenbanken bei veränderten Bildern und Facebook selbst nicht ganz sicher. So finden sich im fotolia-Forum ebenfalls einige Fragen zur Verwendung von gekauften Bildern bzw. Composings auf Facebook. Bisher wurden die Fragen von fotolia Seite leider noch nicht eindeutig beantwortet.

Wir werden das Thema weiter beobachten und Sie aktuell informieren.


Weiterführende Links: