15.04.2012

Facebook - Abmahnung wegen Bildrecht

Die Besonderheit: Es handelt sich um ein fremdes Bild

Nun ist es soweit, Facebook-Abmahnungen aufgrund fehlender Bildrechte sind nicht mehr nur Mythos. So gibt es die erste offizielle Abmahnung im Zusammenhang mit Bildrechten im sozialen Netzwerk Facebook. Keiner ist vor Abmahnungen gefeit, denn bei dem aktuellen Fall wurde das strittige Bild nicht einmal selbst vom Abgemahnten hochgeladen.

Die Details

Ein Freund des Beklagten hatte in seinem Facebook-Account ein Bild einer Gummiente hochgeladen. Da alle Aktivitäten von Facebook-Freunden auch auf der eigenen Pinnwand sichtbar sind, war auch das Bild der Gummiente es. Wie sich herausstellte besaß der Freund jedoch nicht die Rechte an dem hochgeladenen Bild. Abgemahnt wurde dennoch jener, welcher keinerlei Einfluss und Kenntnis auf die Aktivität seines Freundes hatte bzw. das Bild nicht hochgeladen hat. Der Kläger verlangte, das Bild umgehend zu entfernen und forderte zusätzlich Schadenersatz. In welcher Höhe ist jedoch noch nicht bekannt.


Fraglich ist aber, ob ein Dritter für verletzte Bildrechte haftet oder nicht. Dies müssen die Gerichte entscheiden. Sollte das Urteil jedoch "ja" lauten – sprich wenn der schlimmste Fall eintrifft - so muss man in Zukunft die eigene Pinnwand – die private und jene der Unternehmensseite – am besten jeden Tag auf mögliche Rechtsverletzungen hin überprüfen. Sobald es Neuigkeiten zu diesem Thema gibt, informieren wir Sie.


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