22.11.2013

Augen auf bei der SEPA-Umstellung

Was Unternehmen bei der SEPA-Migration beachten müssen.

Der Umstellungsprozess läuft schon eine ganze Weile, aber ab 1. Februar 2014 gibt's kein Zurück: bei allen nationalen wie grenzüberschreitenden Überweisungen bzw. Lastschriften Bankleitzahl und Kontonummer durch die weltweit eindeutige Kontokennzeichnung IBAN ersetzt.

Was die SEPA-Umstellung konkret bedeutet

SEPA-Umstellung für Unternehmen: Was ist zu beachten?

Der Umstieg auf das sogenannte SEPA (Single Euro Payment Area) Verfahren soll den EU-weiten, aber auch internationalen bargeldlosen Zahlungsverkehr vereinheitlichen und vereinfachen. Es gibt zwei verschiedene SEPA-Lastschriften: die Basislastschrift, die eine Mandatsvereinbarung beinhaltet (B2C-Verfahren) und die Firmenlastschrift, die für B2B-Transaktionen angelegt ist.

Die weitgreifende Standardisierung beschleunigt Überweisungs- wie Lastschriftverfahren und soll v.a. für Unternehmen Ersparnisse in der Zahlungs- und Kostenabwicklung bringen. Unternehmen müssen beim SEPA-Lastschriftverfahren allerdings jetzt nicht nur die IBAN-Daten ihrer Kunden und Geschäftskontakte abfragen, sondern einige wesentliche Punkte in der Infrastruktur anpassen:

 

 

Da können v.a. für Unternehmen, die im eCommerce tätig sind, aufwendige Umstellungsarbeiten notwendig werden! Lassen Sie sich bei Ihrer Hausbank sowie bei Bedarf von Rechtsanwalt und Steuerberater umfassend informieren und gehen Sie die die SEPA-Umstellung am besten im Team (zusammen mit Buchhaltung, IT, Vertrieb,...) an, damit Sie die einzelnen Baustellen schneller und einheitlicher bewältigen können.

 

Weitere Infos finden Sie unter: