18.06.2012

Schärfere Offenlegungs-Pflichten ab 1.Juli 2012

Ab 1. Juli müssen große Websites zusätzliche Angaben im Impressum enthalten

Die gute Nachricht am Anfang: Betreiben Sie eine kleine Website (also eine Website, die nicht geeignet ist, die öffentliche Meinung zu beeinflussen) können Sie die nächsten Zeile entspannt durchlesen, schnell überfliegen oder sich über unsere Leistungen informieren. Für alle anderen gilt: Achtung ab 1. Juli muss das Impressum Ihrer Website um einige Informationen erweitert werden.

Die Details

Was ändert sich ab 1. Juli? Es sind nun nicht mehr nur Großgesellschafter (mit einer Beteiligung von mehr als 25%) anzugeben, sondern alle Gesellschafter und zwar inklusive sämtlicher Angaben über Beteiligungen, Stimmrechte und Treuhandverhältnisse. Zusätzlich müssen alle direkt und indirekt beteiligten Personen angeführt werden. Sprich: Sind die Gesellschafter selbst Gesellschaften, müssen auch deren Gesellschafter aufgelistet werden, sind auch diese Gesellschaften, müssen auch deren Gesellschafter angeführt werden, sind auch ...


Die Änderungen auf einen Blick


Bisher mussten große Websites und große Newsletter (Websites und Newsletter, die geeignet sind, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, also auch redaktionelle Beiträge enthalten) folgende Angaben enthalten:


Ab 1. Juli 2012 müssen nun zusätzlich folgende Informationen im Impressum zu finden sein:


Und damit nicht genug: Nicht nur die Offenlegunspflichten wurden verschärft auch die Höchstrafen. Zahlte man bisher höchstens 2.180 Euro, muss man nun bei fehlenden Angaben im Impressum mit bis zu 20.000 Euro Strafe rechnen.

Die Details

Was ändert sich ab 1. Juli? Es sind nun nicht mehr nur Großgesellschafter (mit einer Beteiligung von mehr als 25%) anzugeben, sondern alle Gesellschafter und zwar inklusive sämtlicher Angaben über Beteiligungen, Stimmrechte und Treuhandverhältnisse. Zusätzlich müssen alle direkt und indirekt beteiligten Personen angeführt werden. Sprich: Sind die Gesellschafter selbst Gesellschaften, müssen auch deren Gesellschafter aufgelistet werden, sind auch diese Gesellschaften, müssen auch deren Gesellschafter angeführt werden, sind auch ...

Die Änderungen auf einen Blick

Bisher mussten große Websites und große Newsletter (Websites und Newsletter, die geeignet sind, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, also auch redaktionelle Beiträge enthalten) folgende Angaben enthalten:

 


Ab 1. Juli 2012 müssen nun zusätzlich folgende Informationen im Impressum zu finden sein:


Und damit nicht genug: Nicht nur die Offenlegunspflichten wurden verschärft auch die Höchstrafen. Zahlte man bisher höchstens 2.180 Euro, muss man nun bei fehlenden Angaben im Impressum mit bis zu 20.000 Euro Strafe rechnen.

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