28.02.2011

Entgeltangabe bei Stelleninseraten

Neue Regelung ab 1. März 2011

Neues für's Recruiting: Ab 1. März 2011 muss lt. Wirtschaftskammer in Stelleninseraten verpflichtend auf das kollektivvertragliche Mindestentgelt und die Bereitschaft zur Überzahlung hingewiesen werden. Für Branchen, in denen kein Kollektivvertrag gilt, gilt diese Verpflichtung jedoch nicht. Infos für Unternehmer haben wir hier.

Von der Wirtschaftskammer wurde ein erster Ratgeber zur Gestaltung der "Inserate/Ausschreibungen mit Entgeltangaben" erstellt.